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Kubicek Balloons - Heissluftballone - Luftschiffe
 

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LBA: Änderung des IHP-Verfahren - künftig keine SIHPs mehr möglich

Quelle: Rundmail des LBA vom 26.11.2010:

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Verfahren der bisherigen Standard-Instandhaltungsprogramme (SIHP) für Heißluft-Ballone und -Luftschiffe sowie Segelflugzeuge, Motorsegler, Flugzeuge und Drehflügler wird sich ändern.

Im Vorgriff auf die Veröffentlichung in den Nachrichten für Luftfahrer, Teil II, am 16.12.2010 informieren wir Sie schon jetzt über nachstehende

Bekanntmachungen:

1) Bekanntmachung über die Änderung von genehmigten Instandhaltungsprogrammen für Luftfahrzeuge, die in den Verantwortungsbereiche der EASA übertragen wurden, die nicht als „Technisch komplizierte Luftfahrzeuge nach Verordnung (EG) Nr. 216/2008“ definiert sind, und die nicht gewerblich betrieben werden, nach Teil-M, M.A.302 gem. Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission vom 20. November 2003 über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen und luftfahrttechnischen Erzeugnissen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeit ausführen (ABl. L 315 vom 28.11.2003, S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EU) Nr. 962/2010 der Kommission vom 26. Oktober 2010 (ABl. L 281 vom 27.10.2010, S. 78-78)

2) Bekanntmachung eines Merkblatts zur Erstellung von Instandhaltungsprogrammen nach Teil-M, M.A.302, für Luftfahrzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse bis 5.700 kg, die nicht gewerblich betrieben werden

Mit der NfL II-60/06 vom 12. Oktober 2006 hat das Luftfahrt-Bundesamt 

(LBA) eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der die Einführung von Instandhaltungsprogrammen (IHP) für nichtgewerblich betriebene Luftfahrzeuge geregelt wurde. In der genannten NfL wurde die Möglichkeit eingeräumt, so genannte Standardinstandhaltungsprogramme (SIHP) zu beantragen.

Im Rahmen eines Standardisierungsaudits durch die EASA wurde nun festgestellt, dass diese SIHPs nicht alle Forderungen der Vorschrift M.A.302 erfüllen.

Das LBA sieht sich daher veranlasst, die Genehmigungen zurückzunehmen.

Es wird den Haltern jedoch die Möglichkeit eingeräumt bis zum 31.12.2013 die SIHPs durch individuelle IHPs zu ersetzen und zur Genehmigung vorzulegen.

Hat eine CAMO die vom LBA in der NfL II-60/06 bekannt gemachten SIHPs als Bestandteil der Genehmigung aufgenommen, muss diese die Instandhaltungsprogramme neu gestalten und gem. des in einer separaten NfL veröffentlichten Merkblatts abfassen.

Anträge auf Genehmigung eines SIHPs werden ab dem Erscheinen der Bekanntmachung in den NfL (16.12.2010) nicht mehr akzeptiert.

Die oben genannten Bekanntmachungen unter 1) und 2) können Sie bereits heute auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes abrufen.

www.lba.de -> Technik -> Lufttüchtigkeit -> Instandhaltungsprogramme -> Informationsmaterial Lufttüchtigkeit und Instandhaltungsprogramme

Unter dieser Internetadresse können auch Rahmeninstandhaltungsprogramme für Ballone und HL-Luftschiffe herunter geladen werden.

Freundliche Grüße

im Auftrag

Olaf Schneider
Luftfahrt-Bundesamt
Lufttüchtigkeit und Instandhaltungsprogramme (T52)
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig
G E R M A N Y

Informationen/Formulare zum Instandhaltungsprogramm (IHP) und deren Genehmigung:

www.lba.de > Technik > Lufttüchtigkeit > Instandhaltungsprogramme > Informationsmaterial Lufttüchtigkeit und Instandhaltungsprogramme

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Ende der LBA-Mail